Freitag, 7. September 2012

Blog - Disclaimer

Bei der Reise durchs Bloggerversum stoße ich des öfteren auf den folgenden mysteriösen Satz:
(Vorzugsweise im Kleingedruckten am unteren untersten Ende des Blogs, in dunkelgrau auf schwarz... manchmal auch recht gut lesbar, aber mir immer wieder Rätsel aufgebend.)
"Mit Urteil vom 12. Mai 1998 - 312 O 85/98 - "Haftung für Links" hat das Landgericht (LG) Hamburg entschieden, dass man durch das Setzen eines Links, die Inhalte der gelinkten Seite ggf. mit zu verantworten hat. Dies kann - so das LG - nur dadurch verhindert werden, dass man sich ausdrücklich von diesen Inhalten distanziert. Hiermit distanzieren wir uns ausdrücklich von den verlinkten Seiten."
Einige Gedanken dazu:

Erstens: braucht man als privater Blog-Betreiber einen solchen Haftungsausschluß?
Über den Sinn eines derartigen Disclaimers läßt sich streiten. Das Landgericht Hamburg hatte gerade in dem zitierten Urteil festgestellt, dass ein pauschaler Haftungsausschluss für die Inhalte, auf die die gesetzten Links bzw. die angegebenen Web-Adressen verweisen, nicht ausreicht.
Man sollte es also vermeiden, einen derart formulierten Haftungsausschluss bzw. Disclaimer in den Blog zu setzen, da er in dieser Form als unsinnig angesehen wird. Man könnte sogar davon ausgehen, dass der Verfasser entsprechender Formulierungen bereits damit rechnete, auf möglicherweise nicht rechtskonforme, fragwürdige Inhalt zu verlinken. Dann würde sich der beabsichtigte Haftungsausschluß des Blogautors unter Umständen umkehren! Da hilft einem auch keine Versicherungspolice weiter, egal, wie hoch die Prämie war...
Zudem stellt es auch ein äußerst widersprüchliches und fragwürdiges Verhalten dar, seinen Lesern eine Seite oder mehrere per Link zu empfehlen, um sich  im nächsten Wort „ausdrücklich“ von deren Inhalten zu distanzieren. Oder?
Zweitens: was passiert denn, wenn man auf Seiten verlinkt, auf deren Inhalte, Gestaltung und Entwicklung man selbst keinen Einfluß hat? Oder gar, wenn die Seite plötzlich den Betreiber/Eigentümer wechselt? Man schaut ja nicht täglich durch alle seine Links, um zu kontrollieren, ob sich ja auch noch alles im Rahmen des Erlaubten bewegt.
Dann hätte man mit einem modifizierten Disclaimer (siehe Adresse unten) zumindest die Möglichkeit, zusammen mit dem allgemeinen Bild der eigenen Internetpräsenz bei den zuständigen Gerichten einen guten Eindruck zu hinterlassen und die Unschuldsvermutung zu untermauern. Falls es tatsächlich zum Fall eines Falles kommen sollte...
Drittens: wieviele Leute kopieren wohl jeden Tag bedenkenlos - und vor allem gedankenlos - den oben genannten Satz, nur um "auf der sicheren Seite zu sein", um allen Schaden von sich abzuwenden, und beten ihn damit vielleicht erst herbei? Ich war auch schon fast soweit, einfach irgendwas von irgendeinem Blog zu kopieren, was nicht allzu lang und juristisch aussah, nur um mich "sicher" zu fühlen. Himmelherrgottnochmal, wie dumm kann man, pardon, frau eigentlich sein?!
Viertens: das Urteil vom OLG und der gesunde Menschenverstand scheinen sich auszuschließen. Für normale private Seitenbetreiber (Bloggerinnen beispielsweise) ist es nahezu unmöglich und kaum zu realisieren, jede Seite, die man gern verlinken würde, bis in tiefste Tiefen nach verbotenen Inhalten zu durchleuchten und gegebenenfalls auch die dortigen Links zu überprüfen. Deswegen wird gern der pauschale Haftungsausschluß angeführt - der allerdings nicht ausreicht. Zum Glück sind auch Richter Menschen - und haben bedacht, daß ein Mensch unmöglich jeden Tag alle seine Links auf Rechtskonformität überprüfen kann. Das heißt, man haftet durchaus für rechtswidrige Inhalte verlinkter Seiten, allerdings erst ab Zeitpunkt der Kenntnisnahme. Dazu gibt es einen netten kleinen Text - der mir allerdings für einen netten kleinen privaten Blog zu weit hergeholt und einfach nur abschreckend juristisch formuliert ist.

Wem das zu krass abgehoben oder zu unverständlich vorkommt, sei die folgende Web-Seite ans Herz gelegt. Mehr Hilfe bzw. einen guten Text für alle Fälle gibt´s auf dieser Seite:
http://www.e-recht24.de/muster-disclaimer.htm   (kein Hyperlink)

Mein eigener Disclaimer ist vom Typ Eigenbau - Nachahmung nicht unbedingt empfohlen, da ich  k e i n e  Rechtsberatung anbiete! Er ist nur meinem gesunden Menschenverstand entsprungen - und dürfte ausreichen.
Hoffe ich jedenfalls.  :-)))
Liebe Grüße, Sathiya

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