Freitag, 14. September 2012

Nachmacher und Urheberrecht 3

Geschmacksmusterschutz leicht gemacht.
Leicht gemacht?!?! Ich bin über diesen Forenbeitrag bei D. darauf aufmerksam geworden:

http://de.dawanda.com/topic/22/9487541  (kein Hyperlink, kursiver Text von da)
http://de.designprotection.com 
Designprotection.com ist eine kostenlose Internetplattform zur Offenbarung von Designs, die durch ein nicht eingetragenes Gemeinschaftsgeschmacksmuster geschützt werden sollen. Veröffentlichte Designs erhalten hier eine Modifikationssperre und zusätzlich zur Onlineveröffentlichung wird ein PDF-Dokument per Email, welches sämtliche Details zum Offenbarungsnachweis beinhaltet. Den Zugang zu den Fachkreisen erhält Designprotection.com u.a. durch die Allianz Deutscher Designer (AGD), welche bei Designprotection.com offenbarte Designs parallel im internen Bereich Ihrer Website vorstellen.
Das klingt zunächst sehr interessant, wirft allerdings auch Fragen auf.
Mein größter Einwand gegen eine derartige Eintragung ist, daß bei der Anmeldung nichts nachgewiesen oder belegt werden muß, einfach nur der formale Antrag auf Eintragung gestellt werden muß und sonst nichts. Damit werden meiner Meinung nach Mißbrauch und Ausnutzung Tür und Tor geöffnet.
Jemand kann sich was schützen lassen, was er eben erst im WWW gefunden hat - sofern die Formalien stimmen, steht dem ja nichts im Wege... es muß ja nichts nachgewiesen werden.
Ein Beispiel mit U-Heft-Hüllen.
Die erste, die sich das Design "U-Heft-Hülle" oder "Mutterpaß-Hülle" schützen läßt, hat für den Rest ihres Lebens ausgesorgt... :-)))
Ich werde dann allerdings das Recht auf Urheberschaft an dieser Idee beanspruchen (= sich das schützen zu lassen, meine ich) und werde daran mitverdienen, indem ich von der Unternehmerin, die sich das hat schützen lassen, Lizenzgebühren erhebe. Pro Hülle. Und die anderen, die weiterhin solche Hüllen nähen, einfach abmahne...
Das wär´s doch, eine völlig neue Geschäftsidee... !!!   (eigener Text aus genanntem Forenbeitrag)
Wobei ich wetten könnte, daß genau das schon jemand versucht hat... oder vielleicht sind sie ja schon eingetragen und wir wissen es nicht?

Mein zweiter Einwand: wozu läßt man sich etwas schützen, was man sogar gerichtlich einklagen kann, um genau das dann nicht zu machen? Ich meine - wenn ich etwas schützen lasse (wovon ich ohnehin der Urheber bin, egal ob eingetragen und geschützt oder nicht), dann plane ich doch irgendwie von vorn herein, gerichtlich gegen Plagiatoren vorzugehen. Und ich plane, als Alleinhersteller des Gegenstandes alle anderen abmahnen  zu lassen, mit meinem verbrieften Geschmacksmuster in der Hand.
Ich zitiere noch einmal aus der obigen Adresse: "...ist das Ganze eine rechtlich abgesicherte Sache, die allen Designern zugute kommt." Ich frage mich, ob das nicht ein Trugschluß ist.

Dritter Einwand: inwiefern hält der Designer mit einer Eintragung dort tatsächlich etwas in den Händen, um damit seine Urheberschaft zu beweisen? Welchen Wert hätte ein derartiges Dokument? Kostenlos wie es ist, kann ich mir eine derart selbstlose/altruistische Handlungsweise der Betreiber o.g. Seite eigentlich nicht vorstellen. Oder gibt es da versteckte Kosten, die ich nur noch nicht gefunden habe?

Willkommen in Absurdistan.
Lg, have a nice day, Sathiya

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