Montag, 31. Dezember 2012

Online-Shop - Retouren 2

von hier: http://www.shopbetreiber-blog.de/2012/09/28/retourenforschung-de-jede-funfte-retoure-sei-missbrauchlich/  (kein Hyperlink, kursiver Text von da)

Das leidige Thema Retoure. Neue alte Überlegungen.Wer immer zuerst die Idee mit den Auswahlsendungen und dem Kauf auf Probe hatte, hat einem großen Teil von Online-Shop-Betreibern und Händlern einen Bärendienst erwiesen. Die Gesetzgebung hat das ihrige dazu getan, die Rechte der Verbraucher gegenüber den Shopbetreibern unverhältnismäßig zu stärken.
Mir ist es ohnehin schon seit längerem unerklärlich -  woher eigentlich genau die ominösen 14 Tage Rückgeberecht kamen. Wieso 14 Tage, ausgerechnet? Weiß das jemand?

Etwas auf Probe kaufen - und 14 Tage kostenlos testen dürfen - das lädt einige Menschen auf gewisse Weise zum Mißbrauch ein. Noch dazu, wenn bei niederpreisigen Artikeln unter der magischen 40 €-Grenze auch noch das Rückporto erstattet wird. Lustkäufe auf Pump, und wenn sich das Geld nicht auftreiben läßt, schickt man es einfach wieder zurück...
Einige Händler und Kunden meldeten sich im obengenannten Artikel zu Wort, besonders einen Kommentar dazu fand ich bedenkenswert.
Es war schon längst überfällig, das Thema auf den Tisch zu bringen - und es auch einmal aus der Sicht der Händler zu beleuchten.
... Egal was eine wissenschaftliche Studie aussagt – die beschriebenen Rückläufer gibt es wohl in jedem Online-Handel, schaden aber besonders den kleineren Unternehmen, die so etwas durch die Masse der Umsätze nicht wieder wett machen können.
Dem Kunden wird es hier eindeutig zu einfach gemacht.
Er wird ja zum Kauf des Produktes im Online-Shop ja nicht gezwungen: Der Kunde begibt sich dort freiwillig hin, sucht das Produkt seiner Wahl aus und kauft es. Alles völlig freiwillig – ohne Zwang – dabei nimmt er die Gefahr, dass ihm der gekaufte Artikel nicht gefällt, billigend in Kauf, wohlwissend, dass andere (nämlich die Händler) die Kosten seiner Fehlentscheidung übernehmen. Der Kunde hätte statt dessen auch das Produkt im stationären Handel erwerben können – insbesondere dann, wenn er sich unsicher über die Qualität und Zustand des gewählten Produkts ist – dort wäre dann eine angemessene Prüfung möglich gewesen und ein Rücklauf vermeidbar.
Ich betreibe im übrigen sowohl einen Online-Shop als auch einen stationären Handel und würde mir aus eigener Erfahrung wünschen, wenn man den Kunden beim Online-Kauf deutlich mehr Verantwortung auferlegen würde. Immer nach der Devise: erst denken – vielleicht auch gerne zwei- oder dreimal – und dann erst kaufen!

Als Kunde wußte ich es vor Jahren durchaus zu schätzen, daß mir ein Rückgaberecht eingeräumt wurde, habe aber immer gezögert, es auch wahrzunehmen. Ich hatte ein schlechtes Gefühl - einwandfreie, korrekt gelieferte Ware zurückzusenden, nur weil meine Kauflust verflogen war oder der Artikel doch nicht ganz so aussah, wie ich es mir vorgestellt hatte.
Kann es sein, daß das 14tägige Rückgaberecht ohne wenn und aber zunächst ein Werbegag war - bevor es erst zu einem Gewohnheitsrecht und dann zu einem Gesetz wurde?

Grüßle, Sathiya



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