Montag, 12. September 2016

Das Grundgesetz gilt wo und für wen und wie lange?

Politisch inkorrekter Stoßseufzer: Kruzitürkn nocheimoo!
Meine Tochter bekam letzten Sommer als Abschlußgeschenk der Grundschule eine Broschüre geschenkt, die neben der UN-Charta der Menschenrechte unter anderem das Grundgesetz enthielt.

Abgesehen von der Tatsache, daß ich nicht eben begeistert davon war und eine knapp Elfjährige meiner Meinung nach von solcher Lektüre geradezu erschlagen würde, ist es nützlich, eines zuhause zu haben. Jedenfalls, kürzlich interessierte sie sich wieder dafür und fragte mich nach dem Prinzip, nach dem Deutschland organisiert sei. Das ist selbstredend das Grundgesetz - nur wo, für wen, seit wann und wie lange gilt es eigentlich? Wird man wohl schlau daraus, ohne erst Jura studieren zu müssen?
Ein Analyse-Versuch:

Text des GG von hier: https://www.bundestag.de/grundgesetz 
(kursive Textstellen von ebenda, Fettschriftmarkierungen von mir)

Das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
Präambel
Im Bewußtsein seiner Verantwortung vor Gott und den Menschen,
von dem Willen beseelt, als gleichberechtigtes Glied in einem vereinten Europa dem Frieden der Welt zu dienen, hat sich das Deutsche Volk kraft seiner verfassungsgebenden Gewalt dieses Grundgesetz gegeben.
Die Deutschen in den Ländern Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen haben in freier Selbstbestimmung die Einheit und Freiheit Deutschlands vollendet. Damit gilt dieses Grundgesetz für das gesamte Deutsche Volk.
Aha. Ein Grundgesetz gilt also für ein Volk. Oder doch für den Staat Bundesrepublik Deutschland? Oder soll man daraus schlußfolgern, daß die Bundesrepublik Deutschland das Deutsche Volk ist? Und wo genau gilt es? Überall dort, wo sich ein Deutscher aufhält, gilt das GG? Oder nur dort, wo das Deutsche Volk ist? Wer soll das gleich nochmal sein?
Artikel 25
Die allgemeinen Regeln des Völkerrechtes sind Bestandteil des Bundesrechtes. Sie gehen den Gesetzen vor und erzeugen Rechte und Pflichten unmittelbar für die Bewohner des Bundesgebietes.
Aha. Für die Bewohner des Bundesgebietes also. Wer oder was ist eigentlich mit Bewohner des Bundesgebietes gemeint? Sind damit ausschließlich Deutsche gemeint oder mitgemeint? Oder nicht? Gilt das GG eigentlich auch für Nichtdeutsche, Ausländer beispielsweise? Und was ist unter Bundesgebiet zu verstehen?
Artikel 24
(1) Der Bund kann durch Gesetz Hoheitsrechte auf zwischenstaatliche Einrichtungen übertragen.
Wer oder was ist der Bund? Das wird leider nirgends so richtig erklärt - soll man sich wohl denken. Was ist denn eine zwischenstaatliche Einrichtung und wieso kann sie Hoheitsrechte übertragen bekommen? Und von wem denn - ist Bund denn gleich Bundesgebiet?

Artikel 127
Die Bundesregierung kann mit Zustimmung der Regierungen der beteiligten Länder Recht der Verwaltung des Vereinigten Wirtschaftsgebietes, soweit es nach Artikel 124 oder 125 als Bundesrecht fortgilt, innerhalb eines Jahres nach Verkündung dieses Grundgesetzes in den Ländern Baden, Groß-Berlin, Rheinland-Pfalz und Württemberg-Hohenzollern in Kraft setzen.
Artikel 133
Der Bund tritt in die Rechte und Pflichten der Verwaltung des Vereinigten Wirtschaftsgebietes ein.
??? Was für Länder? Und was ist das Vereinigte Wirtschaftsgebiet - d e n  Staat kenne ich nicht... und schon wieder Bund. :-)

Artikel 144
(1) Dieses Grundgesetz bedarf der Annahme durch die Volksvertretungen in zwei Dritteln der deutschen Länder, in denen es zunächst gelten soll.

(2) Soweit die Anwendung dieses Grundgesetzes in einem der in Artikel 23 aufgeführten Länder oder in einem Teile eines dieser Länder Beschränkungen unterliegt, hat das Land oder der Teil des Landes das Recht, gemäß Artikel 38 Vertreter in den Bundestag und gemäß Artikel 50 Vertreter in den Bundesrat zu entsenden.

Und welche Länder stehen in Artikel 23?

Ach - wurde mit anderem Inhalt überschrieben. Wie schade. Keine Länder nach Art. 23. Außer der Europäischen Union. Hmm, ist diese etwa ein Land nach Art. 23?

Naja, geschenkt. Was steht nochmal in Artikel 22?
Artikel 22
(1) Die Hauptstadt der Bundesrepublik Deutschland ist Berlin. Die Repräsentation des Gesamtstaates in der Hauptstadt ist Aufgabe des Bundes. Das Nähere wird durch Bundesgesetz geregelt.
(2) Die Bundesflagge ist schwarz-rot-gold.
Da hätte man doch im Zuge der Streichung und Umschreibungen des GG, zuletzt 2014, doch endlich mal eindeutig reinschreiben können, was Deutschland eigentlich ist: nämlich BRD plus DDR plus Berlin. Oder eben die Länder aus der Präambel. Punkt. Wäre das so schwer gewesen? Deutschland in den Grenzen von 1990 eben...
Artikel 146
Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.
Die Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands fand statt am - äh - am - also - momentchen, ich muß das erst suchen. Da gibt es viele verwirrend voneinander abweichende Angeben... irgendwann im Sommer 1990.
Und was genau ist Deutschland nochmal? Und wo genau? Ts, sowas von ungenau. Da wird seitenweise vom Deutschen Volk geredet, von den beitretenden Ländern, Artikel 23 erst gestrichen, dann übermalt, das GG geändert und verbessert - und letztendlich ist trotzdem nicht klar, WAS und WO und seit WANN genau Deutschland eigentlich frei und eins ist. 
Ein Deutschland in den Grenzen von 1937 steht ja in diversen Verträgen festgeschrieben... dieser Sachverhalt kann allerdings eigentlich auch wieder nicht so richtig wahr sein, denn damit dürfte heute weder von Einheit noch von Freiheit geschweige denn von Gültigkeit des GG die Rede sein.

Aber das offizielle Ende der Geltungsdauer des GG ist zum Glück schon in Sicht: an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, vom deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen.
Hammer! Und wann wird das sein??

Wenigstens wissen wir genau, wann es erstmals in Kraft trat:
 23. Mai 1949 (BGBl. S. 1), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 23.12.2014 (BGBl. I S. 2438)
Aber eine Verfassung ist das GG nicht - so die Stimme der Wahrheit aus Kindermund. Amerika hätte ja eine, das hätten sie gelernt.
Nein, wohl nicht. Sonst gäbe es Artikel 146 in seiner jetzigen Form nicht, der irgendwie ein bißchen impliziert, daß das GG nicht nur keine Verfassung ist sondern daß bei der erstmaligen Verabschiedung des GG das Deutsche Volk nicht so ganz die freie Entscheidung hatte.

Bis dahin, liebes Kind, gib fein acht, gilt das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland in Deutschland für alle Deutschen, koste es was es wolle. Aber bitte nicht noch mehr von meiner Zeit...


Politischer Disclaimer: Ich bin nicht rechts, nicht links, nicht Mitte, nicht rechts-links-außen, xy-extrem, braun-bunt-regenbogen - ich lasse mich in keine Ecke stecken. Ich versuche lediglich eine verständliche Antwort auf eine verständliche Frage meiner Tochter zu finden.
Wir leben doch alle unter einem Dach, mehr oder weniger, oder?

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