Sonntag, 11. Dezember 2016

Rettungsgasse auf dem Weihnachtsmarkt

Entwurf:
Jeder Bürger und jede Bürgerin hat die Pflicht, jederzeit ungehinderten Zugang zu allen potentiellen Unfall- und Krankheitsopfern, die es möglicherweise auf einem Weihnachtsmarkt geben kann, durch persönliche Umsichtigkeit, Rücksichtnahme, Wegfreimachen und Beiseitetreten zu gewährleisten. Die Rettungsgasse ist ständig derart freizuhalten, sodaß jederzeit zwei wohlbeleibte Sanitäter mit Rettungstrage ungehindert und schnell passieren können.
Um Ihre aktive Mitarbeit wird gebeten.
Wissentliche und mehrfache Zuwiderhandlung wird mit lebenslänglichem Ausschluß jeglichen Weihnachtsmarktbesuches geahndet.

Ah, was für eine Wohltat! Das war nötig, nach den Nahkampferfahrungen der diesjährigen Glühwein-, Pommes- und Reibekuchen-Saison.

1 Kommentar:

  1. Hmmm, ich glaube, das offizielle Strafmass lautet anders (GsD). Jedoch bin ich der Meinung, dass es gesetzlich in o.g. Oertlichkeiten kaum angewandt werden muss, das 'selbstregelnd': man kann sich auf die generelle Meinungs-/Mentalitaets-Teilung von 50:50 (so wie bei Muenzen mit Vorder- und Rueckseite)der Teilnehmer ziemlich verlassen und waehrend des 'Kampfes' dieser 50:50 Massen, um den Sanitaetern Genuege zu leisten, koennte dann DAbei tatsaechlich ein 'gewisser Pfad' zum Durchschlaengeln derselben entstehen \../ ?

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