... eine Frage:Eine Freundin hatte online einen Artikel zum 50%-Sale-Preis gekauft und sich total gefreut, ein schönes Stück zum halben Preis bekommen zu haben. Der Artikel kam an - und war eine Enttäuschung - nagelneu sieht anders aus. Sie wollte vom Kaufvertrag zurücktreten und ihr Geld erstattet bekommen. Der Shopinhaber dazu: eine Rücknahme sei nicht möglich, da erstens 50% Preisnachlaß gewährt wurde und zweitens sei es bereits Retourenware. In der Artikelbeschreibung war nichts dergleichen zu finden. In Kaufhäusern ist es ja üblich, daß reduzierte Ware vom Umtausch oder Rückgabe ausgeschlossen ist ...
Na, sie ist sauer, läßt es aber auf sich beruhen. Verstehe ich auch nicht, aber ist ihre Entscheidung. :-)
Darf der Händler bzw. Online-Shop-Besitzer einen Artikel wieder als NEU verkaufen, der schon einmal beim Kunden war (also außer Haus) und als Rückläufer wieder zurück kam?
Kann ich als Kunde erwarten, jedesmal Neuware zu bekommen (und nicht "neuwertige Ware", also Ware, die bereits (mindestens) einmal außer Haus und damit aus dem Einflußbereich des Händlers war), habe ich ein Recht darauf?
Muß der Händler in der Artikelbeschreibung angeben, daß der Artikel ein Rückläufer war - und muß dieser vor Wiederverkauf geprüft sein - und darf der Artikel ohne weiteren Hinweis auch zum Neupreis verkauft werden?
Was ich meine: die Artikel müßten, wenn sie nach einer Rücksendung wieder angeboten werden, doch als Rückläufer gekennzeichnet sein, oder?
Ich als Kunde würde erwarten, daß ich tatsächlich NEUWARE bekommen und nicht etwas, was dem direkten Einflußbereich des Händlers entzogen war ( also schon mal irgendwo anders war und vorher durch ganz Deutschland gegondelt ist). Ich weiß, die Grenze ist schwer zu ziehen, und es gibt keine adäquate Rechtsprechung, außer vielleicht für Elektronik-Artikel... aber soviel Ehrlichkeit würde ich vom Anbieter erwarten.
Das folgende habe ich noch zum Thema gefunden. Anscheinend existiert (noch) keine Rechtssprechung zu diesem Thema oder ich finde sie nicht.
http://www.mein-shop-im-web.de/gebrauchtwaren-b-ware-2.wahl-restposten-verkauf-handel-garantie-gewaehrleistung-defekt-kaputt-shop-webshop-internetshop-onlineshop.php (kein Hyperlink, Text von da)
Darf retournierte Ware als neu verkauft werden ?http://www.monero.de/geld-sparen/verbraucherrecht/gebrauchtware-statt-neuware-bekommen-das-sind-ihre-rechte.html (kein Hyperlink, Text von da)
Die Frage ist nicht pauschal zu beantworten.
Tatsache jedoch ist es, dass ein Händler kaum abschätzen kann, ob ein Artikel ausgepackt oder gar genutzt worden ist.
Kritisch beispielsweise könnte es bei Textilien werden.
Auch wenn die Bluse so aussieht, als wäre sie von der Käuferin nicht getragen worden, so kann dies jedoch nie zu 100% garantiert werden. Wenn Sie durch versiegelte Karton beispielsweise versichern können, dass ein versendeter Artikel nicht genutzt worden ist, so sollte einem Wiederverkauf als "Neuware" nichts im Wege stehen.
Klar ist die Situation, wenn der Käufer beispielsweise die Annahme verweigert hat, der Artikel also direkt an Sie zurück gegangen ist.
Schauen Sie beim Online-Händler nach, ob er auch B-Ware zu günstigeren Preisen verkauft. Darunter fallen typischerweise Rückläufer. Wenn der Online-Händler keinerlei Angebot von B-Ware hat, könnte das ein Indiz dafür sein, dass er generell Rückläufer wieder hübsch verpackt und an Sie als Neuware sendet.- - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - -
Die Kolleginnen bei Dawanda (http://de.dawanda.com/topic/22/9579481) sehen das teilweise etwas anders und eher aus der Sicht des Verkäufers, der plötzlich auf Retourenware sitzenzubleiben droht.
Was auch interessant ist: kaum ein Online-Shop hat in seinen AGB einen Satz über die Beschaffenheit der Artikel stehen. Mit Beschaffenheit meine ich NEU. Vor allem die ganzen Shöplein auf Dawanda, die Selbstgenähtes, -gestricktes, -gehäkeltes, -geschnitztes usw. anbieten. Absicht oder netter Zufall? Auf diese Art garantieren sie sich selber volle Handlungsfreiheit... und können völlig legal nach Lust und Laune alle Retouren ungeniert und ungekennzeichnet dem Warenkreislauf wieder zuführen.
Ich komme darauf, weil ich bei meiner WWW-Suche auf ein Suchergebnis gestoßen bin, worin es (sinngemäß) hieß: "Wir, die Kanzlei XY, erstellen Ihnen für Ihren Online-Shop AGB, mit denen Sie Retouren völlig legal als Neuware verkaufen können."
Ha! Solche AGB gibt es doch schon... man verzichte einfach darauf, das Wörtchen "Neuware" zu verwenden und alles ist in bester Ordnung...
Wer noch mehr zum Thema findet, darf mir gern schreiben. Ich finde das wichtig! Ich als Kunde meine das Recht auf einen NEUEN Artikel zu haben, der tatsächlich unbenutzt ist, vor allem, wenn ich auch den NEUPREIS bezahle. Oder nicht?
Enjoy your day, Sathiya
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