http://de.wikipedia.org/wiki/FATCA (kein Hyperlink, kursiver Text von da)
FATCA steht für „Foreign Account Tax Compliance Act“ und ist die Kurzbezeichnung für einen Teil eines im Jahr 2010 in Kraft getretenen US-Gesetzes, mit dem das US-Steuer-Reporting von ausländischen Finanzinstitutionen deutlich verschärft wurde.
Ziel des FATCA ist es zu verhindern, dass in den USA Steuerpflichtige Geld in ausländische Steueroasen schaffen. Nach Einführung des FATCA schlossen einige große europäische Banken wie UBS, ING oder die Deutsche Bank ausgewählte Handelsabteilungen in den USA, die bis dahin als eine Art Brücke dienten, um Geld nach Europa zu schaffen.
FATCA wurde am 18. März 2010 in den USA im Rahmen des „Hiring Incentives to Restore Employment Act“ (HIRE Act) in Kraft gesetzt.
Im Juli 2012 kündigten die USA zusammen mit den Ländern Deutschland, Frankreich, Großbritannien, Italien und Spanien an, FATCA in diesen sogenannten „FATCA-Partnerländern“ auf Basis bilateraler Vereinbarungen umzusetzen. Dabei stellten die Staaten ein Musterabkommen vor. Großbritannien unterschrieb es als erstes Land im September 2012.
Die IRS veröffentlichte im Januar 2013 die „Final Regulations“ für Nicht-FATCA-Partnerländer.
Mit FATCA soll verhindert werden, dass US-steuerpflichtige Personen insbesondere mittels im Ausland befindlicher Finanzinstitutionen bzw. anderer Nicht-US Rechtsgebilde ihre Steuern verkürzen. Dies soll vor allem durch eine Ausweitung der Berichtsverpflichtungen (Reporting) erreicht werden:
Es wird ein Quellensteuerabzug in Höhe von 30 % auf alle Einnahmen aus US-Quelle („withholdable payments“) für nicht kooperationswillige Kunden und Finanzinstitutionen vorgenommen. Das primäre Ziel ist aber die Identifikation und Meldung der US-Steuerpflichtigen.
- Finanzinstitutionen müssen einen zusätzlichen Vertrag mit dem IRS abschließen.
- Alle, auch Nicht-US-Kunden außerhalb der USA müssen hinsichtlich ihrer US-Steuerpflicht eindeutig identifiziert werden. Insbesondere sind solche US-Personen zu erkennen, die Anteilsinhaber von Unternehmen und Personengesellschaften sind (wenn diese vorrangig investierend tätig sind, also passive Unternehmen, nach FATCA: passive NFFE = Non financial foreign entity).
- Bereits der Verdacht, dass ein Deutscher eine "US-Person" sein könnte, soll Finanzinstitutionen dazu verpflichten, den Indizien für eine US-Steuerpflicht nachzugehen und diese zu klären.
- Es müssen nun auch Einlagenkonten und nicht an der Börse gehandelte Beteiligungen am Kapital bzw. Verbindlichkeiten jährlich an den IRS gemeldet werden.
- Der Begriff der Einnahmen, die zu berichten sind, ist stark erweitert worden.
- Gutschriften, Belastungen und Höchststände auf den Konten sind zu berichten.
Der Steuerabzug hat keinen Abgeltungscharakter und ersetzt nicht die Abgabe der jährlichen FATCA-Meldung.
Derzeit wird bilateral zwischen Deutschland und den USA die Einführung von FATCA diskutiert. Am 8. Februar 2012 haben die USA mit der Bundesrepublik Deutschland und anderen Staaten eine Gemeinsame Erklärung über eine zwischenstaatliche Vorgehensweise zur Verbesserung der Steuerehrlichkeit im grenzüberschreitenden Bereich und zur Umsetzung des Foreign Account Tax Compliance Act (FATCA) herausgegeben: Danach
Auf Ebene der EU-Kommission wird (Stand Februar 2012) ebenfalls eine europäische Lösung gesucht. Am 21. Februar 2013 haben die USA und die Bundesrepublik Deutschland ein Abkommen zur Förderung der Steuerehrlichkeit bei grenzüberschreitenden Sachverhalten paraphiert.
- muss nicht jedes Finanzinstitut einen Vertrag mit dem IRS abschließen
- verzichten die USA ggf. auf die Quellensteuer
- müssen die relevanten Daten lediglich an deutsche Behörden übermittelt werden, die sie dann weiter an die US-Behörde weiterleitet
- hat Deutschland Ausführungsbestimmungen in Bezug auf FATCA zu erlassen.
- Die USA verpflichten sich, dem jeweiligen Vertragspartner Informationen über Zins- und Dividendeneinkünfte zur Verfügung zu stellen, die die US-Steuerbehörde von US Finanzinstituten erhebt.
Soweit die Informationen der Wikipedia.
Das ist doch die Höhe. Wo bleibt das Bankgeheimnis? Wie sich das verstehe, wird dieses nicht nur vollkommen ausgehebelt, sondern das Gesetz zielt auch auf maximale Transparenz des einzelnen Menschen.
Und wie kommt eigentlich ein Nicht-US-Bürger dazu, in den USA Steuern zu zahlen, nein zahlen zu müssen, wenn er auch nur eine Aktie eines US-Unternehmens besitzt? Wie wird es wohl den vielen Bankkunden ergehen, die von ihrer Bank Fondsanteile kaufen, die ihrerseits unter anderem aus Aktien von US-Unternehmen bestehen? Wären sie ab sofort und rückwirkend steuerpflichtig in den USA?
Und ganz normale kleine deutsche Angestellte von US-Unternehmen werden somit automatisch zu US-Kunden, transparent bis in die atomare Ebene, sofern sie zustimmen, einen Teil ihrer Bezahlung in Aktien zu erhalten?
Leute, das kann doch wohl nicht wahr sein...!!!
Der Daten-Skandal ist dagegen ein Witz - und die Öffentlichkeit meines Erachtens nicht ausreichend informiert. Vor allem, da es wieder einmal nicht einen selbst "nur die anderen betrifft" bzw. zu betreffen scheint. Ein mageres Informationshäppchen verteilte das Bundesfinanzministerium hier:
http://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Pressemitteilungen/Finanzpolitik/2013/02/2013-02-22-PM16.html (kein Hyperlink, kursiver Text von da)
... Es steht im Zusammenhang mit dem als FATCA bekannten Gesetz der Vereinigten Staaten und hat den folgenden Inhalt:Ich finde das empörend und verstehe das so: Bankgeheinmis, Steuergeheimnis wird hiermit abgeschafft. Wer braucht das schon...??? Immerhin scheint es zunächst nur die sogenannten großen Fische zu treffen. Ein schaler Trost. Wie lange wird es wohl dauern, bis wir Ottonen Normalbürger/innen das am eigenen Leibe erleben werden?
- Deutschland verpflichtet sich, von den in Deutschland ansässigen Finanzinstituten die Informationen über für US Kunden geführte Konten zu erheben und der US-Behörde zur Verfügung zu stellen.
- Die USA verpflichten sich im Gegenzug, den deutschen Steuerbehörden Informationen über Zins- und Dividendeneinkünfte zur Verfügung zu stellen, die die US-Steuerbehörde von US Finanzinstituten erhebt.
- Die USA verpflichten sich, alle in Deutschland ansässigen Finanzinstitute von der Pflicht auszunehmen, mit der US-Steuerbehörde Vereinbarungen abschließen zu müssen, um in den USA Quellensteuereinbehalte unter FATCA zu vermeiden.
Ein gutes Gewissen ist ein sanftes Ruhekissen.
In diesem Sinne - allseits ein schönes Wochenende! Sathiya