Quelle: creativecommons.org |
http://creativecommons.org/ (kein Hyperlink)
Mithilfe dieser Seite bzw. Lizenz kann frau/man ihre/seine Webseiten/Blog-Inhalte anderen Menschen/Nutzern unter diesen drei Bedingungen (unentgeltlich) zur Verfügung stellen:
Namensnennung, gewerbliche Nutzung ja/nein und wahlweise Bearbeitung/Veränderung ja oder nein.
Meine Fragen dazu:
Welchen Sinn, Zweck und Nutzen hat es, den Inhalt eines privaten Blogs (oder einer privaten Webseite) unter eine bzw. genau diese Lizenz zu stellen? Bei kommerziellen Seiten sehe ich den Sinn ein, aber im Privaten nicht so ganz.
Ich kann einen solchen noch nicht wirklich erkennen, da ich erst auf einen einzigen (deutschen) Blog mit diesem Link gestoßen bin. Weit verbreitet (in Deutschland) kann es noch nicht sein - oder ist einfach noch nicht bekannt genug? Vielleicht sind jemandem solche Ikons auch schon aufgefallen?
(Ikon für freie Nutzung mit copyright-Hinweis) |
(Ikon für copyright, nicht gewerblich, veränderbar) |
Hat jemand Erfahrung damit?
Zur eigenen Information die Adresse aufrufen und sich selbst ein Bild machen! Neueste Erkenntnisse dürfen gern mit mir geteilt werden!
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Creative Commons Attribution-NonCommercial-NoDerivs 3.0 Unported License.
Sie dürfen:
- das Werk bzw. den Inhalt vervielfältigen, verbreiten und öffentlich zugänglich machen
- Namensnennung — Sie müssen den Namen des Autors/Rechteinhabers in der von ihm festgelegten Weise nennen.
- Keine kommerzielle Nutzung — Dieses Werk bzw. dieser Inhalt darf nicht für kommerzielle Zwecke verwendet werden.
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Wobei gilt:
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- Public Domain (gemeinfreie oder nicht-schützbare Inhalte) — Soweit das Werk, der Inhalt oder irgendein Teil davon zur Public Domain der jeweiligen Rechtsordnung gehört, wird dieser Status von der Lizenz in keiner Weise berührt.
- Sonstige Rechte — Die Lizenz hat keinerlei Einfluss auf die folgenden Rechte:
- Die Rechte, die jedermann wegen der Schranken des Urheberrechts oder aufgrund gesetzlicher Erlaubnisse zustehen (in einigen Ländern als grundsätzliche Doktrin des fair use etabliert);
- Das Urheberpersönlichkeitsrecht des Rechteinhabers;
- Rechte anderer Personen, entweder am Lizenzgegenstand selber oder bezüglich seiner Verwendung, zum Beispiel für Werbung oder Privatsphärenschutz.
- Hinweis — Im Falle einer Verbreitung müssen Sie anderen alle Lizenzbedingungen mitteilen, die für dieses Werk gelten. Am einfachsten ist es, an entsprechender Stelle einen Link auf diese Seite einzubinden.
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Das klingt aber trotz meiner Fragen interessant! Damit sollte man seine Inhalte, speziell die seines Blogs, unter diesen Bedingungen frei linzensieren lassen und könnte damit doch ofiziell und nachweislich die Urheberschaft seiner Texte und sonstiger Webseiteninhalte beanspruchen.
Ja oder nein? Gut oder schlecht? Sathiya
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