Freitag, 17. August 2012

Nachmacher und Urheberrecht 2

Dies ist der Link zum gestrigen Post auf Sathiya 1:
http://my-sweet-lemons.blogspot.de/2012/08/kritsche-kommentare.html  (kein Hyperlink)
Das beschriebene Geschehen brachte mich dazu, heute gründlich über Urheberrecht, Markenrecht, Geschmacksmuster, Wortmarken usw. nachzudenken und zu recherchieren.

Die Quintessenz meiner Suche:
Es ist mir als Privatperson grundsätzlich erlaubt, alles zu tun, zu kopieren, abzuwandeln, sonstwie zu verändern oder zu variieren, zu fotografieren, zu vervielfältigen, wie es mir beliebt, solange es lediglich für meine persönlichen Zwecke geschieht, nicht gewerblich ist oder den Anschein von Werbung erweckt, Hoheitsrechte von Staaten und Institutionen und Personenrechte anderer Menschen dadurch nicht verletzt werden und ich dies nicht veröffentliche. Mein Persönlichkeitsrecht und meine Grundrechte auf Freiheiten aller Arten garantieren mir dies.

Das bedeutet: man kann malen, fotografieren, gestalten, formen, nähen, weben, filzen nach Lust und Laune - und die Ergebnisse nach eigenem Gutdünken speichern, weiterverarbeiten, etwa drucken und online darstellen - solange es ausschließlich privat bleibt. Mit privat sind ausdrücklich auch private Homepages und Online-Tagebücher, auch Web-Logs (=Blogs) gemeint, sofern sie keinen kommerziellen Zwecken dienen.
Darüber stehen in Deutschland nur die übergeordneten Interessen des Staates auf Aufrechterhaltung von Sicherheit, Recht und Ordnung und die Personenrechte anderer Menschen. :-)
Ich könnte beispielsweise meine ganze Wohnung mit eigenhändigen Kopien von Darstellungen bekannter moderner Künstler tapezieren und Fotos meiner Werke im Blog veröffentlichen.
Aus aktuellem Anlaß ein lustiges Beispiel: man stelle sich einen VW-Bus mit JW-Wolfspfoten allover und "Hello Kitty"-Logo darauf vor, Swarowski-Kristalle glitzern um die Wette und Pippi Langstrumpf sitzt am Steuer... als Wandtattoo für`s Kinderzimmer von mir gemacht und meinen Freunden auf dem Blog zur Ansicht präsentiert.
(Achtung: V*W** mahnt "VW-Bully" ab, J.Wolfs** mahnte Pfoten ab, Sanr*o läßt Kätzchendarstellungen abmahnen, Lindgren-Erben lassen P*ppi-Darstellungen ermahnen, Swar*wsk* moniert die Verwendung seines Namens - ein Rundumschlag sozusagen. Schade nur, daß besagtes Wandtattoo rein hypothetisch ist... und es wohl auch bleibt. :-)  )
Solange dies jedoch ausschließlich privat geschieht, kann kein Anwalt und kein Gericht der Welt mich daran hindern, dies auch auf meinem Blog zu veröffentlichen. Samt aller (Marken-)Namen.
Anders sieht es aus, wenn ich etwas nachahme und dann frecherweise die Urheberschaft daran für mich beanspruche - etwa mit dem Ziel, andere über das copyright zu täuschen und/oder kurz- bis mittelfristig Gewinn daraus zu ziehen.
Etwa, wenn ich die besagten Hängeblüten ebenfalls statt gehäkelt gefilzt hätte und sie im Übrigen genauso aussähen wie die Originalblüten. Und dazu behauptet hätte, ich hätte sie ganz allein erfunden...
Und dies alles getan hätte, um durch den Verkauf Gewinn zu erzielen oder mir durch eine öffentliche (Online-)Darstellung einen Vorteil zu verschaffen. Oder um die Original-Blüten zu deklassieren oder im Preis zu unterbieten oder die vermeintliche Erfinderin durch Dumpingpreise vom Markt zu zwingen...
Dann greift selbstverständlich das Urheberrecht, das Markenschutzrecht, das Was-weiß-ich-Recht... und ich würde mich strafbar machen. Klar?

Keine Garantie auf Richtigkeit oder Vollständigkeit. Keine Rechtsberatung. 
Der Text widerspiegelt lediglich meine persönliche Meinung und stellt den Extrakt meiner Überlegungen dar.

Have a nice day, greetings, Sathiya

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