Samstag, 24. November 2012

Sterbehilfewünsche

Über Sterbehilfe wird derzeit wieder einmal heiß diskutiert.
Ich bin über den weiter unten angegebenen Artikel darauf aufmerksam geworden.
Soll man, soll man nicht, darf man, darf man nicht, und wenn ja, wann und wie genau. Die Gesetzeslage ist nicht eindeutig, läßt viel Platz für Interpretationen und Spielräume.

Es ist nicht legal, Sterbehilfe zu leisten, die Sterbehilfe selbst bleibt aber, unter gewissen Umständen, straffrei. Das Gesetz soll erweitert, modernisiert und den Gegebenheiten des medizinischen Fortschritts angepaßt werden, sodann soll mehr Augenmerk als bisher auf die Selbstbestimmung des Menschen gelegt werden.
Meine ureigene Auffassung: mein Bauch gehört mir ( :-) ), mein Leben gehört mir, mein Tod gehört mir. Niemand anders entscheidet und bestimmt über mein Leben und Sterben als ich allein.
Pro und contra, in diesem Artikel eher Contra.

Originalartikel von hier:
http://kalliopevorleserin.wordpress.com/2012/11/20/sterbenswunsche/   (kein Hyperlink)
(Zum Verständnis meiner Kommentare sollte zunächst der Artikel gelesen werden, da ich das Problem der Sterbehilfe, die Gesetzeslage und diverse Fernsehdokumentationen zu diesem Thema nicht weiter beschreiben werde.)

Meine erste Antwort
Ein guter Artikel. Ein schwieriges Thema, gerade in Deutschland.
Sterben ist meines Erachtens keine Katastrophe oder Naturereignis, das es so weit wie möglich hinauszuschieben gilt, sondern ein Menschenrecht. Wenn jemand sein Leben beenden möchte – egal aus welchem Grund – muß ihm die Möglichkeit dazu gegeben werden. Das gehört für mich zum Begriff der “Würde” und des Rechtes auf Selbstbestimmung dazu.
Als Krankenschwester habe ich mich öfter in der nicht sonderlich angenehmen Lage befunden, solche Wünsche vorgetragen zu bekommen. Die Gründe der Kranken gehen mich nichts an, es ist auch nicht meine Aufgabe, ihnen ein Gefühl von (Selbst-)Wert zu vermitteln. Die einzig mögliche Antwort ist da: ich werde nicht töten.
Gleichzeitig ist es aber auch unethisch, einen anderen leiden zu lassen, nur damit man selbst nicht gegen das Gesetz verstößt – ein Dilemma moralischer, sittlicher, ethischer Art.
Wenn mich ein naher Angehöriger darum bäte, ihm behilflich zu sein, ich würde es wahrscheinlich tun. Ein Fremder? Nein, definitiv nicht.
Ich achte aber und respektiere die Menschen, die sowas auf sich nehmen. Es ist bestimmt nicht leicht, für den Tod eines Mitmenschen, mittelbar, verantwortlich zu sein.
Ich wünsche mir, wenn ich in eine solche Lage kommen sollte, den Tod dem Leben vorzuziehen, es dann hilfsbereite und mutige Menschen gibt, die meinen Wunsch respektieren und mir helfen.
Viele Grüße, Sathiya

Reaktion der Autorin (die eindeutig gegen Sterbehilfe ist)
Willkommen, Sathiya.
Dank für diesen Kommentar. Ich stimme zwar nicht zu – aber ich habe Respekt vor dieser Ansicht. Eine gesetzliche Regelung wie die geplante würde aber die eigenverantwortliche Handlung zu einer Banalität machen und über kurz oder lang zu einem einforderbaren Recht.
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Meine Antworten, Varianten 1 und 2, die ich nicht abgeschickt habe. 
Var. 1
Es ist nicht soviel anders als das Problem mit dem Schwangerschaftsabbruch. Ein ebenso großes Dilemma, moralisch, sittlich, ethisch... aber es gibt ein Gesetz, das das Problem löst und vor allem die Rechte der Frau an ihrem eigenen Leben und Körper stärkt - gegen das Recht des Ungeborenen an dessen Leben und Körper. Nicht unbedingt vergleichbar, das ist mir bewußt, aber das Problem ist ähnlich gelagert. In den 80er Jahren sind die Frauen in die Niederlande gefahren für eine Interruptio... und heute fahren die Todkranken, Sterbewiligen  in die Schweiz. Eine Ähnlichkeit, die ich bestürzend finde.
Ich würde mir wünschen, daß Sterbehilfe nach wie vor die Ausnahme darstellt und das auch ganz klar im Gesetz verankert wird. Ebenso die Straffreiheit für Sterbehelfer, gleichzeitig muß klipp und klar betont werden, daß man eine Etablierung einer "Sterbeindustrie" nicht dulden wird. Eine psychologische Beratung sollte verpflichtend sein.
Ich glaube nicht, daß durch ein solches Gesetz, welches das Recht auf den eignen Tod festhält, das Sterben zu einer Banalität gemacht wird. Der selbstbestimmte Tod wird nach wie vor die Ausnahme bleiben - die Menschen hängen doch viel zu sehr am Leben!
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Var. 2
Da scheiden sich die Geister... ich halte das Sterben als eigenverantwortliche Handlung nicht für banal. Und ich glaubte gelesen zu haben, daß Sie es auch nicht tun, und im Gesetz ist davon ebenfalls nichts zu lesen. Niemand entscheidet sich einfach so für den Freitod, vor allem kein Todkranker, der in aller Regel schon einen langen Leidensweg hinter sich hat. Aber wenn er es tut - dann sollte man seinen Wunsch respektieren und ihm die legale Möglichkeit dazu verschaffen.
Ich glaube nicht, daß es ein Szenario, wie Sie es in Ihrem vorletzten Absatz beschreiben, tatsächlich zu befürchten wäre. Ich hoffe es nicht. Horror pur...
Wir haben hier in Deutschland zwar ein säkulares Land - aber die Werte und Moralvorstellungen sind immer noch christlich. Eines der Gebote lautet "Du sollst nicht töten", eine der Todsünden ist der Selbstmord. Das sind große, wichtige Hindernisse, wichtige Verhaltensweisen, die tief im Bewußtsein der Menschen verankert sind.
Ich hoffe, daß ein Mensch niemals um wirtschaftlicher Gründe willen gezwungen sein wird, sein Leben zu beenden.  Oder von anderen dazu gezwungen oder überredet wird. Und wenn doch - dann will ich mit diesem Land nichts mehr zu tun haben.
Es gilt aber nach wie vor unser Grundgesetz - "Die Würde des Menschen ist unantastbar".
Ich würde mir wünschen, daß es ein Gesetz gäbe, was die Ausnahmestellung der Tötung auf Verlangen in ausreichendem Maße hervorstreicht und gleichzeitig einem Menschen die Möglichkeit bietet, sein Leben in Würde zu beenden - und nicht schreiend vor Schmerz oder an Lebenserhaltungssystem angeschlossen, bis auch das letzte Organ versagt. Und die Helfer von Strafe freistellt.
Das wäre mein Anliegen. Und ich glaube, das ist auch das Anliegen des Gesetzes. Leider ist es so, daß es immer Mißbrauch geben wird. Es ist aber ein Schritt in die richtige Richtung.
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Ich  muß noch einige Zeit darüber nachdenken. 
Für mich selbst gilt: Selbstbestimmung auch über den Tod aufgrund reiflicher Überlegung und sorgfältiger Erwägung. Der Tod ist für mich nur das Ende eines Lebens, nach welchem mich ein neues erwartet. Das heißt nicht, daß ich mich leichtfertig dazu entschließen würde, nur um eine neue Runde auf dem Lebenskarussel zu fahren. Ich glaube an ein Karma, das uns gewisse Situationen im Leben immer und immer wieder vor Augen führt, um etwas daraus zu lernen. Und daran, daß es meine Aufgabe ist, meine Seele, mein Selbst zu verfeinern, zu bilden und zu formen, um sie dem Göttlichen anzunähern. Jedes Sterben, jeder Tod läßt etwas auf der Seele zurück, was sich nur durch die richtige Lebensführung wiedergutmachen läßt. Ende esoterische Abschweifung  :-) .

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Laut Wikipedia ist jemand, der seine Selbsttötungsabsicht ankündigt, von einer psychischen Krankheit befallen und darf, seiner Grundrechte beraubt, in eine psychische Anstalt zwecks Zwangsmedizierung eingewiesen werden. MENSCHENSKINDER!!! Das kann doch nicht wahr sein...!!!
Wer Selbsttötung androht oder ankündigt, muss damit rechnen, wegen erheblicher Selbstgefährdung in eine Psychiatrische Klinik zwangseingewiesen und zwangsmediziert zu werden. Rechtsgrundlage sind dabei die Psychisch-Kranken-Gesetze der Bundesländer. Rechtliche Voraussetzung für diesen schwerwiegenden Eingriff in die Grundrechte ist, dass diese Selbstgefährdung auf einem als psychische Krankheit eingestuften Zustand beruht.  (Text: Wikipedia, Links entfernt)
Aber der Suizidversuch ist in Deutschland als Ausdruck des Selbstbestimmungsrechtes straffrei.
http://de.wikipedia.org/wiki/Suizid 

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Eine Antwort nach der anderen , und keine kann ich absenden.
Var. 3
Solange man in Deutschland einen Menschen, der seinen Tod herbeizuführen wünscht, für psychisch krank hält, wird es solche Diskussionen geben.
Es ist ein Dilemma - und die Gesetzgebung versucht dies unter Berücksichtigung aller möglichen Umstände zu berücksichtigen. Man muß sich nur einmal vorstellen, was für Leid und wieviel Schmerz ein Mensch aushalten muß, um seinen Tod zu wollen.
Wer sind wir, daß wir darüber bestimmen wollen, wieviel Schmerzen, Leiden, Demütigungen, psychische Deformierungen infolge von Krankheit, Unfall, Entstellung ein Mitmensch aushalten können muß?

Aber diese hier habe ich endlich so formuliert bekommen, wie ich es verstanden haben möchte. 
Hoffen wir, daß sie auch so verstanden wird, wie sie gemeint ist... und das ist auch alles, was ich jetzt noch darüber sagen werde.

Vielen Dank für Ihre Antwort. Das habe ich mir gedacht :-) - trotzdem Respekt für das Zulassen einer anderen Meinung in Ihrem Blog.
Ich würde gern noch einige andere Aspekt vorbringen. Natürlich ist das emotional, ganz klar, dieses Thema kann man ja eigentlich auch nicht nüchtern und geschäftsmäßig betrachten, nicht wahr?
Bei allem Respekt für die hier gezeigte Ablehnung der Sterbehilfe: so kann nur jemand denken, der noch niemals einen Menschen vor Schmerzen schreien hörte, bei dem auch die stärksten Schmerzmittel nicht mehr wirkten - oder allenfalls in tödlicher Dosierung - und der einen anflehte, endlich sterben zu dürfen. Der am Kunstherzen hing, halb ohnmächtig war vor Schmerzen, ständig kurz vorm Ersticken. Der am offenen Herzen operiert wurde - und dabei erwachte, und dieses Erlebnis nicht verarbeiten konnte. Der sich in suizidaler Absicht vor den Zug geworfen hatte, mit Abschiedsbrief und allem - und nun nahezu halbiert wieder zusammengeflickt wurde - halbblind, taub, mit vier Stumpen anstelle von Armen und Beinen... 
Ich sage damit  n i c h t, daß  i c h  dazu in der Lage wäre, ihrem Flehen nachzukommen. Aber Sterbehilfe muß dringend neu definiert und legalisiert werden.
Das Gesetz muß auch dem Fortschritt in Medizin und Technik Rechnung tragen. Rein theoretisch könnte man heute einen Menschen beinahe unbegrenzt lange am Leben erhalten, limitiert nur durch das Organversagen und den Hirntod. Vor dreißig, vierzig Jahren noch sind die Menschen eben einfach gestorben, wenn die Medizin mit ihrer Weisheit am Ende war, und mußten nicht noch jahrelanges Leiden auf sich nehmen wie jetzt, nur weil die heutigen Methoden und Techniken es möglich machen. 
Und ich glaube nicht, daß es jemals banal werden würde. Dazu ist das Leben zu kostbar - aus sich heraus, ohne daß es erst ein Gesetz dazu erklären muß.
Es ist ein Dilemma - und die Gesetzgebung versucht dies unter Berücksichtigung aller möglichen Umstände zu berücksichtigen. Man muß sich nur einmal vorstellen, was für Leid und wieviel Schmerz ein Mensch aushalten muß, um seinen Tod zu wollen.
Wer sind wir, daß wir darüber bestimmen wollen, wieviel Schmerzen, Leiden, Demütigungen, psychische Deformierungen infolge von Krankheit, Unfall, Entstellung ein Mitmensch aushalten können muß?
Hoffen wir, daß der Gesetzgeber eine ethisch moralisch richtige Entscheidung trifft. Es gibt ein Recht auf Leben - aber es gibt keine Pflicht dazu. Das darf man nicht vergessen - bei aller Abneigung, eventuell umittelbar selbst für den Tod eines anderen verantwortlich sein zu müssen.
Viele Grüße, Sathiya

Ergänzung 25.11.
als Reaktion auf die Antworten zum  Kommentar - nur ein Teil davon erschien mir dort dienlich zu sein. Den Rest kann man hier lesen... da es mir als zu heftig erschien.

Herr Gerd, bei allem Respekt, bitte lesen Sie alles, bevor Sie etwas willkürlich aus dem Zusammenhang reißen und Ihren Ängsten gemäß beantworten. Es gibt nicht immer nur Schwarz oder Weiß, nicht immer nur Leben oder Tod, nicht immer nur Gesundheit oder Krankheit.
Frau Sperling - ich teile Ihre Befürchtung. In einem Land, das "Wirtschaftlichkeit" zum neuen Gott erklärt hat, ist das eine nur zu logische Überlegung. Trotzdem plädiere ich aus tiefster Überzeugung für das Recht des Menschen, sein Leiden auf eigenen Wunsch hin beenden zu dürfen, ohne daraus eine Pflicht ableiten zu wollen. 
Wir dürfen auch auf keinen Fall vergessen, daß es ein "Euthanasie"-Gesetz schon einmal auf deutschem Boden gegeben hat, und ebenfalls in der Öffentlichkeit breiten Zuspruch fand. Es ist ein Drahseilakt auf Messers Schneide. Alles andere als einfach. Ich bin nur froh, daß ich keiner der Richter bin, die das zu entscheiden haben..!!
Ich kann sehr gut verstehen, daß die Menschen Angst vor dem Tod haben und alles tun, damit er ihnen nicht begegnet oder sie nicht dafür verantwortlich gemacht werden können.
Mit meiner Bemerkung, die Sie so zu stört, meinte ich nur: es gibt keine Pflicht, Leiden und Schmerzen über das Maß hinaus erdulden zu müssen. Sollte dies einmal der Fall sein und in einem Gesetz derart verankert werden, werde ich mich vehement dagegen auflehnen und alles tun, damit dieser Passus gestrichen und eine Sterbehilfe, die die Würde des Menschen an oberste Stelle setzt, etabliert werden kann.

Leben ist nicht nur Blutkreislauf, Nahrungsaufnahme, Stoffwechsel, Ausscheidung, Atmung, auf (Schmerz-) Reize reagieren. Leben ist so vieles mehr:
Lachen, Weinen, Träumen, Gehen, Tanzen, Fliegen, Fallen, Schwimmen, Denken, Erfinden, Lesen, Hören, Sehen, Fühlen, Diskutieren, seine Kinder im Arm halten, Schreiben, Wachliegen, Schlafen, einen Wein genießen, im Internet surfen :-), sich selbst das Haar kämmen, schminken, sich schön machen, Highheels tragen, eine Krawatte binden, der Geliebten das Frühstück ans Bett bringen, etwas mit jemandem teilen, ein Theaterstück ansehen, zum Konzert gehen, ein Fußballspiel besuchen, im Meer schwimmen, über die Wellen springen, Ski laufen, sich selbst ein Brot belegen, mit eigenen Händen essen, eine Dusche nehmen...

Und nun stellen Sie sich vor, wie es wäre, das alles nicht mehr zu können. Vor lauter Schmerzen nicht mehr Herr im eigenen Körper zu sein. Ihre Arme und Beine nicht mehr fühlen zu können. Sich nicht mehr selbst den Hintern abwischen zu können. Bei jeder noch so geringen Handreichung auf Hilfe angewiesen zu sein. Und das jahrelang.
Sehr viele Menschen haben die Seelenstärke, dann trotzdem weiterleben zu wollen, und sie tun es, erkennen auch in ihrem reduzierten Zustand den hohen Wert des eigenen Lebens und das Lebenswerte daran. Aber nicht alle Menschen können das, nicht alle haben die Kraft dazu, oder die Kraft hat sich aufgebraucht durch jahrelanges Leiden.

Es ist keine bloße Laune, die einen Menschen dazu bringt, sein Leben zu beenden, das steht an erster Stelle meiner Argumentation. Für Selbstmörder, die andere bestrafen wollen oder mit ihrem Suizid sogenannte Hilferufe aussenden, habe ich weniger Verständnis, aber das gehört auch in eine ganz andere Diskussion.
Ich verwahre mich nicht gegen Ihre Bemerkung "Dann verstehe ich nicht wie sie Krankenschwester werden konnten." Denn das verstehen Sie tatsächlich nicht, bei allem Respekt.
Meine Überlegungen sind jahrelang gewachsen und von tiefster Achtung für den einzelnen Menschen geprägt. 
Viele Grüße, Sathiya
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Ergänzung 9.12. in Erwiderung auf einen weiteren Beitrag von selben Blog, zum selben Thema. Es regt mich so auf, die Diskussion dreht sich im Kreis. Borniert.... unfähig, unwillig, sich in die Lage eines Menschen hineinzuversetzen, der sich den Tod wünscht. Dafür christliches Geschwafel und pseudopolitisches Geschwätz. *kocht* 
(K)ein Recht auf Assistenz zur Selbsttötung. Wer, außer einem Politiker, hat sich sowas nur ausdenken können?! Und natürlich, Protest auf breitester Linie. Das Grundproblem ist allerdings immer noch nicht gelöst.

Es wird immer Menschen geben, die die Maschinen abstellen. Ich habe es selbst schon getan. (In Befolgung einer Patientenverfügung, die weitergehende Lebenserhaltung strikt ablehnte) Bin ich deshalb ein Selbstmordassistent? Muß ich mich, Ihrer Auffassung zufolge (mit allem Respekt) deswegen bis ans Ende meines Lebens mit Schuldgefühlen quälen?
Es wird immer Menschen geben, die überleben, und die damit fertig werden müssen, mittelbar oder unmittelbar den Tod eines anderen verursacht zu haben. Ich bin mir sicher, wenn Sie sich in einer Lage befänden, in der Sie den Tod herbeisehnten, weil einfach das Ende Ihrer physischen und psychischen Kraft und Leidensfähigkeit erreicht ist, wären Sie aus tiefstem Herzen dankbar für eine helfende Hand, die Ihre Leiden linderte, auch wenn es Ihr Sterben beschleunigte. "Heim in des Vaters Schoß". Was wäre daran verkehrt? - ich verstehe es immer noch nicht.
Wie überhaupt wollten Sie feststellen oder erkennen, daß es NICHT Gott ist, der Ihnen dann hülfe?! Die Hilfe eines anderen Menschen abzulehnen - heißt auf gewisse Weise Gott ablehnen. Ich frage das, weil Sie unübersehbar christlich sind.
Darüber zu mutmaßen, was Gott wohl täte, und was er lieber hätte, und ob er vor Schmerzen schreiende Menschen oder lieber singende Kinder anhörte, ist arrogant und egozentrisch. Wir sollten nicht unsere eigene Beschränktheit auf Gott projizieren,
Wenn ich Ihrer Argumentation folge, dürfte dann auch kein Arzt einen Menschen für unrettbar verloren erklären und die Maschinen abstellen. Keine Pflegekraft durfte das Beatmungsgerät ausschalten, der Herzschrittmacher müßte ewig weiterlaufen und ein totes Herz zum Schlagen bringen (glauben Sie mir, das GEHT), die Herzlungenmaschine, sofern angeschlossen, dürfte nicht abgeschaltet werden. Solange nicht, bis eindeutige Todeszeichen auftreten wie Verwesung. Und jeder Mensch mit einer unheilbaren Krankheit, der nach den Maßstäben auch der modernen  Medizin nicht geheilt werden kann, darf bis zu seiner Verwesung schreien. Schöne neue Welt. Man kann den Schutz des Lebens auch übertreiben, also wirklich.
Lg, Sathiya

2 Kommentare:

  1. tja, sehr heikle Sache - stehe auch hier wieder zwischen den Fronten!
    Heissesten Film (war hier Mini-Mehrteiler; 4 Stck., glaube ich!) hierzu: 'Rain-Shadow" mit Rachel Ward (die 'Kleine' aus 'Dornenvoegel') -auch wenn nur seeehr kurz unter damn viiiel Anderem auch 'Verwirrendem'!

    Ich fuerchte, da wird arg fein unterschieden, wer 'Jacke', 'Hemd' oder gar 'Unterhemd' ist; d.h.: wiiiie nahe!

    LG, Gerlinde



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    1. Bei einem Fremden juckte es mich eher nicht, wie sehr er schriee, ich nähme einfach NOCH ein Ohropax. Oder machte die Tür zu. ;-) (nein, nicht wirklich, ich bin ja kein Unmensch - aber die Argumentation o.g. Christin dreht sich eben darum im Kreise - aka "soll er doch schreien, solange MEIN Gewissen rein ist")

      Bei mir Nahestehenden sähe das ganz anders aus. Wenn all meine Versuche, das Leiden zu lindern, das Leben wieder lieben zu lernen, den Schmerz erträglich zu machen, gescheitert wären, dann würde ich mit all meiner Zuneigung und Liebe beim Sterbewunsch Hilfestellung geben. Das wäre ich mir schuldig. Und im übrigen wäre es mir in diesem Falle (möge er nicht eintreten) sch---egal, was das Gesetz dazu zu sagen hat.

      Ich finde es ohnehin unsinnig, per Gesetz einen "Rechtsanspruch auf assistierte Selbsttötung" zu formulieren. Geht´s noch?!?!? Das nächste wird dann ein Rechtsanspruch aufs Atmen sein oder aufs Ausscheiden ... ich lebe, ich atme, ich sterbe, was soll mir da ein Gesetz, das mir darauf ein "Recht" garantiert?

      OH Gott. Ich dreh mich aber auch ganz schön mit im Kreise... deswegen Schluß jetzt.
      *schulterzuckt* Sathiya

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