Jede Woche halte ich ein neues Schreiben der Schule, Schulleitung oder der Fachlehrer in den Händen. Sie betreffen verschiedene Veranstaltungen, Termine oder sind informationstragende Schreiben zur Kenntnisnahme, die einfach zur Kenntnis zu nehmen sind, mit abtrennbaren Rücklaufabschnitten für die Unterschrift. In fast allen schriftlichen Verordnungen und Ankündigungen steht die Floskel "Ihr Einverständnis vorausgesetzt".
Als freier Mensch, für den es normal ist, daß er bei irgendwelchen Ansinnen erst um seine Zustimmung gebeten wird, und er dieses Ansinnen dann ebensogut auch ablehnen könnte, und das fragliche Ansinnen nicht einfach über seinen Kopf hinweg entschieden würde, habe ich die Formulierung "Ihr Einverständnis vorausgesetzt" immer als höfliche Form, um meine Zustimmung zu ersuchen, interpretiert.
Ich habe mich getäuscht.
Es ist in Wahrheit keine Bitte nach meinem Einverständnis oder um meine Zustimmung, sondern mein Einverständnis respektive Zustimmung wird schlechterdings erwartet! Es ist eine Muß-Formulierung - mein Einverstandensein zu Extra-Unterricht, Filmtheaterbesuch, Sexualerziehung, teuren Spezial-Shirts für den Sportunterricht, Klassenfahrt wird mir auf diesem Wege unwiderruflich diktiert. Es scheint für die Schulleitung Fakt zu sein, daß alle Eltern immer und jederzeit mit allen Maßnahmen der Schule einverstanden waren, sind und sein werden. Sie gehorchen dem Diktat der Schule, Widerspruch wird mit der Schulpflichtkeule niedergeknüppelt. Widerstand ist offenbar zwecklos.
Und ich habe mich seit Jahren gewundert, warum man auf den abtrennbaren Rücklaufzetteln nicht ankreuzen konnte, daß man mit dem angekündigten Vorhaben nicht einverstanden sei. Kenntnis genommen: ja, einverstanden: nein. So hätte sich das gehört, sehr geehrtes Lehrerkollegium... Ihr Einverständnis vorausgesetzt.
Zwischenbericht: kein laengerer Kommentar moeglich, da gerade unterwegs; dauert evtl. bis Mitte Nov.; sorry.
AntwortenLöschenJedoch: bei mir gerade hierzu ordentliches "ooops", da o.g. Schreibweise der Schule eigentlich nunmehr auch eher als 'Informationsbestaetigung' zu lesen sehe, wo 'Unterschrift' noetig ist, damit man spaeter nicht ....
D.h.: bei Einspruch oder nicht Einverstaendnis der schwere Weg des 'dem Kinde erklaeren muessen, dass man damit NICHT einverstanden ist; darum nicht unterschreibt und sich dieses (Kind) damit als Aussenseiter vor der Klasse hinstellen muesste zur Frage "Frl. Sathiya, wo ist die unterschriebene Bestaetigung Ihrer Mutter, bitte?" Bzw. "Warum hat Ihre Mutter nicht ...." o.ae. o.ae. usw. ^^.
MM: mittlerer 'Beuge-Terror' der Schule ^^?
LG, Gerlinde; hoffe, es geht Dir/Euch gut; machte mir schon Sorgen (puuuh!)
Die Geister, die ich gerufen habe ... ?
AntwortenLöschen...sind noch da.
LöschenDein Einverständnis vorausgesetzt (zähneknirschender augenrollender smily), habe ich noch mal ein "Blog-Nickerchen" gemacht.
Das Nickerchen war übrigens angefüllt mit Stapeln vorausgefüllter Einverständnisserklärungen für die Schule, wo ich häufig erst mühsam erfragen mußte, wofür genau eigentlich. Die Schlauberger wollten im Endeffekt eine generelle Einverständniserklärung für alles, so habe ich es jedenfalls aufgefaßt. Nun, ich war bedient und habe abends keine Energie mehr gehabt, was anspruchsvolleres zu verfassen als ein zwei höflichste Elternbriefe. (Obwohl - angesichts meines Unverständnisses und Unmuts war es schon einigermaßen anspruchsvoll, dabei Höflichkeit und Zurückhaltung zu üben) ;-)
Ob es Beugeterror der Schule ist - möglich. Ich denke lieber nicht weiter darüber nach sondern erkläre alles zu einem großen Mißverständnis. Hach.
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