Mittwoch, 6. August 2014

Ecclestone-Deal

Oh, Mme Justitie hat mal wieder was verdient - locker vom Hocker 75 Milliönchen in Euro (100 Mio in Dollar)

Aktueller Artikel hier: http://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/ecclestone-prozess-zahlt-der-taeter-genug-geld-ist-die-sache-aus-der-welt-1.2077957 (kein Hyperlink, Auszüge in dunkelblau von da)

Es gibt einen neuen Rechtsgrundsatz, es gibt ein neues Prinzip im Strafverfahren. Es lautet so: Zahlt ein Täter genug Geld, ist die Sache aus der Welt. Im Verfahren Ecclestone ist dieser neue Grundsatz, den man besser nicht Rechtsgrundsatz nennt, soeben praktiziert worden. Und weil es sich um ein spektakuläres Verfahren handelt mit einer spektakulär hohen Geldzahlung, wird sich das neue Prinzip im Rechtsbewusstsein schnell einprägen. Im Rechtsbewusstsein? Nein. Was sich hier einprägt hat mit Recht wenig zu tun.
Der Hundert-Millionen-Deal ist ein Exempel für die Ökonomisierung und Kommerzialisierung des Strafverfahrens. Auf der Strecke bleibt der verfassungsrechtlich verankerte Grundsatz der Wahrheitsermittlung - ohne dass irgendjemand etwas dagegen tun kann. Gegen diese Art der Verfahrenserledigung ist kein Kraut gewachsen: Es gibt keine Rechtsbehelfe, es gibt keine Kontrollinstanz. Es gibt für diese Art der Einstellung nicht einmal juristische Regeln, es gibt keine Maßstäbe. Die im Gesetz formulierten Voraussetzungen haben mit Juristerei wenig, eigentlich gar nichts mehr zu tun. Das haben die Verfahrensbeteiligten im Verfahren Ecclestone mit Chuzpe genutzt.
Dieser Einstellungs-Deal beeinträchtigt das öffentliche Ansehen der Strafjustiz. Er führt zu einem gewaltigen Vertrauensverlust. Die damalige Generalbundesanwältin Monika Harms hat das vor einigen Jahren in einer furiosen Kritik der gesetzlichen Regelung des Deals in der Strafprozessordnung prophezeit. Diese Prophezeihung ist eingetreten. Die Einstellung im Ecclestone-Verfahren übertrifft die Befürchtungen.
Der Ecclestone-Deal dehnt die Dealerei in einer Weise aus, die die gesetzgeberischen Intentionen weit hinter sich lässt. Das Bild, das der Gesetzgeber vor Augen hatte, sah so aus: Der Angeklagte legt ein Geständnis oder ein Teilgeständnis ab, für das man ihm dann eine milde Strafe zusagt. So sollte die Überlastung der Strafjustiz beendet, so sollten die Strafverfahren beschleunigt werden. Im Ecclestone-Verfahren geht der Deal bedeutend weiter: Ecclestone gesteht gar nichts, er zahlt nur sehr viel Geld - dafür aber wird das Verfahren komplett eingestellt nach Paragraf 153a der Strafprozessordnung.
Vor 500 Jahren hieß der Deal noch Ablasshandel
Es ist dies der Paragraf, mit dem viele heikle Verfahren erledigt werden; seinerzeit wurde zum Beispiel das Strafverfahren gegen Helmut Kohl gegen eine Zahlung von 300 000 Mark auf diese Weise eingestellt. Ursprünglich konzipiert wurde diese Vorschrift der Einstellung gegen Geldauflage für Massendelikte von geringer Schuld. Beim Gros der Verfahren, die nach dieser Vorschrift eingestellt werden, handelt es sich immer noch um Alltagsdelikte; ein paar Hunderttausend Verfahren jährlich werden auf diese Weise eingestellt. Es gibt allerdings schon lange die Tendenz, immer mehr sehr aufwändige, langwierige und heikle Verfahren nach dieser Methode vom Tisch zu kriegen - zumal seit im Jahr 1993 ein "Rechtspflegevereinfachungsgesetz" den Anwendungsbereich sehr erweitert hat; bis dahin war die Einstellung nur "bei geringer Schuld" möglich. Jetzt heißt es, dass "die Schwere der Schuld" nicht entgegenstehen darf. Aber das kümmert die Strafjustiz, wie das Verfahren Ecclestone zeigt, wenig.
Die Einstellung gegen Geldauflage wird zur Universalmethode, Prozesse, die aus irgendwelchen Gründen unliebsam sind, schnell und für die Staatskasse lukrativ zu erledigen. Früher hieß der Deal Ablasshandel. Damals praktizierte ihn die katholische Kirche. Das war vor fünfhundert Jahren. Die Sache funktionierte ökonomisch wunderbar, aber es zerbrach daran der Glaube an die Kirche. Der Justiz wird es ähnlich gehen. Die Ecclestonisierung des Strafrechts muss daher beendet werden.

Du kriegst die Tür nicht zu, ach du heilige Sch***e!!!
Ein Paradebeispiel unseres Rechtssystems. Besser, höher, weiter, teurer, unschuldiger...
Am pikantesten finde ich, daß es beim Ecclestone-Prozeß um einen Bestechungsvorwurf und Schmiergelder ging - und nun sieh mal einer an, was passiert: Mr. E. schmiert sogar den Staat, damit er das Verfahren gegen ihn einstellt.
Den Hauptanteil kassiert die bayrische Staatskasse. Aus PR-Gründen bekommt sogar die Deutsche Kinderhospizstiftung was ab, ein klitzekleines noch nicht einmal ganzes Milliönchen, damit all die Gegner dieses Deals von vorn herein als die Bösen dastehen, weil sie den lieben kranken Kleinen ja das Geld nicht gönnten.

Sprachlos und wütend, Sathiya


Falls ich mich mit der Übernahme des Artikels (ich sah mich nicht in der Lage, vernünftig zu kürzen, da er das Problem genau auf den Punkt bringt) zu weit aus dem Fenster gelehnt habe, entschuldige ich mich und werde ihn auf Aufforderung wieder entfernen. Peace  ;-) , Sathiya

Sonntag, 3. August 2014

Bibel und Urheberrecht

Mal was anderes: es gibt ein Urheberrecht an Bibelzitaten und Bibeltexten. Um in öffentlichen (online und print) Texten Bibelsprüche und Bibelpassagen verwenden zu dürfen, muß zuerst eine Genehmigung bei der Deutschen Bibelgesellschaft, der die EKD das Copyright an der revidierten Luther-Bibel übertragen hat, eingeholt werden. Sieh hier: https://www.dbg.de/meta/service/rechte.html (kein Hyperlink)

Was ich bisher dachte: die BIBEL sei seit so vielen Jahrhunderten das Heilige Buch, daß sich ein Urheber, der Rechte anmelden könnte, nicht mehr finden läßt.
Anscheinend lag ich mit meiner Annahme falsch - die Bibel ist gar kein Allgemeingut, sondern Eigentum der Bibelgesellschaft. Wenigstens kann ich dieser Tatsache soweit folgen, daß ich eine Urheberschaft an diversen Übersetzungen und Überarbeitungen verstehen kann, und auch nachvollziehen kann, daß diese Arbeit durch das Urheberrecht geschützt ist. Bibel (TM) als Trade Mark sozusagen.
Aber wie sieht es mit der sogenannten Familienbibel aus? Wer hat daran (noch) das Urheberrecht, das Copyright an der Übersetzung, wenn das gute Buch schon mehr als 150 Jahre auf dem runzligen rissigen Lederbuckel hat?

Wie sieht es mit der ältlichen Kartenbastlerin aus, die handgeschriebene Karten mit Bibelversen verkauft - muß sie sich ebenfalls um eine Lizenz bemühen? Oder ein cleverer T-Shirt-Produzent. der mit Bibelzitaten auf seinen Shirts Modegeschichte schreibt (Che Guevara war gestern, Apokalypse ist heute!) - muß er?

Wenigstens ist die Erlaubnis kostenlos, jedenfalls bisher noch.
Was aber passiert, wenn jemand diese Erlaubnis nicht eingeholt hat, bevor er ein Bibelzitat aus einer der aktuellen Veröffentlichungen für sich privat oder kommerziell verwendet? Kommt er in die Hölle? ;-) Wie genau erkenne ich eigentlich anhand eines einzelnen Bibelverses, aus welcher Übersetzung welchen Jahres er stammt, ob er mit Copyright behaftet ist oder nicht? Oder ob ich ihn mit selbst ausgedacht habe? Welcher normale Mensch geht denn hin und sucht in seiner Bibel nach dem Zitat, das auf seiner Karte steht... Gibt es eigentlich Bibeltext-Urheberrechtswächter, die jede unerlaubte Verwendung ihrer Texte aufspüren? Im Ernst? ^.^

Heiliger Himmel, hilf. Und da erhebt sich die nächste Frage: wie war das noch mit den Steintafeln des Moses...??? :-))
Chaka. Sathiya

Samstag, 26. Juli 2014

Nette Blogger-Etikette 3

Vor zwei Jahren ging es durch die deutschen Strick- und Mutti-Blogs: das "Blogger-Manifest" der Etikette.
Ich will das Thema nicht wieder aufwärmen, will aber einen anderen Punkt aufgreifen, der mir am Herzen liegt: das sogenannte Gute Benehmen oder Blogger-Knigge oder Netiquette.
Schlicht und einfach läßt sich das mit einem Satz zusammenfassen: Was du nicht willst, das man dir tu, das füg auch keinem andern zu!
Damit sollte auch schon alles gesagt sein.
ABER wir Deutschen sind ja bekannt dafür, daß ein an sich kurzes und prägnantes Gesetz so unkonkret und schwer verständlich zu sein scheint, daß es erst jahrelanges Prozessieren und etliche Gerichtsurteile erfordert, um die Grenzen des Gesetzes abzustecken und zu präzisieren, was denn der Gesetzgeber damit genau gemeint haben könnte.
Ebenso wie dieser Beitrag nur drumherumtanzen kann, und eine an sich klare Sache nicht weiter klären, sondern das sowieso schon geltende nur noch einmal auf andere Art formulieren kann.

1. Gibt es ein Recht auf nette Kommentare?
Nein, gibt es nicht. Aber es gibt ein Recht auf höfliche Umgangsformen, und von Seiten des Kommentators meiner Meinung nach sogar die Pflicht. Höflich heißt aber nicht katzbuckelnde Schmeichelei oder nach dem Mund reden, es bedeutet auch nicht erstarrter Förmlichkeit oder plumpe Vertraulichkeit. Mir ist klar, daß dies natürlich Temperamentssache und landschaftlich extrem unterschiedlich sein kann, aber wo ein Wille ist, ist gewöhnlich auch ein Weg. ;-)

2. Gibt es Recht auf Antwort auf Kommentare?
Nein, die gibt es auch nicht. Das liegt im Ermessen der Blogautoren, ob sie auf Kommentare antworten oder nicht. Manche bedanken sich ja pauschal schon im Voraus für alle Kommentare, manche beantworten grundsätzlich niemals Kommentare, manche nur einige. Ich würde es höflich finden, wenigstens ab und zu durch eine Antwort zu zeigen, daß ich mich über Kommentare freue, sie wahrnehme als Wertschätzung oder gutgemeinte Kritik, sie als hilfreich, überflüssig oder unpassend empfinde. Ein (positives) feedback macht das Leben um so vieles leichter!

3. Gibt es eine Pflicht, Kommentare freizuschalten?
Nein, gibt es nicht. Es gilt Hausrecht des Blogautors. Allerdings, sofern der nichtfreigeschaltete Kommentar den allgemein anerkannten Regeln der höflichen Konversation folgt, keine schlimmen Links enhält und nicht  beleidigend oder allzu persönlich wird, sollte er der fainess halber freigeschaltet werden. Ansonsten fände ich es fairer, wenn von vorn herein keine Kommentarmöglichkeit vorgesehen wären. Oder ausdrücklich um darum gebeten wird, nicht zu kommentieren.

4. Gibt es ein Recht auf nur ausschließlich positive Meinungen, wenn bei einem Thema um Meinungen der Leser gebeten wird?
Wer um Kritik bittet, auch wenn er sie "Meinung" nennt, sollte auch mit negativer Kritik umgehen können. Wer seine Meinung dazu abgibt, sollte sie, wenn sie negativ ausfallen sollte, höflich formulieren, geradezu vorsichtig. Sonst fliegt er raus oder Punkt 3 kommt zum Einsatz... ;-) nein, einfach höflich und begründet. Es sei denn, er/sie ist superdick befreundet mit Blogautor und kann einfach "sieht scheixx aus" schreiben, ohne sich unmöglich zu machen :-)

5. Spam und Technik
Manche Kommentar landen im spam, ohne Zutun des Blogautors. Manchmal spielt die Technik verrückt, und mit manchen Browsern lassen sich keine Kommentare auf manchen Blogplatformen speichern. Das ist kein böses Tun des Blogautors - das ist Schicksal. Später einfach nochmal versuchen oder seine Meinung, so sie wichtig genug ist, per email kundtun. Oder es hinnehmen, daß man einfach manchmal auf Kommentare verzichten muß. ;-) Isso.

6. Löschungen
Das ist ein heißes Thema. Ein Blog ist das Wohnzimmer des Blogautors. Er macht dort sauber, wann und wie es ihm beliebt und putzt eben auch mal Kommentare weg. Hausrecht eben. Aber auch da greift sowas wie Höflichkeit: wird ein Kommentar gelöscht, finde ich es fair, dem Schreiber den Grund zu sagen. Frei nach dem Grundsatz lieber ein Ende mit Schrecken als ein Schrecken ohne Ende, oder dem Betreffenden direkt ins Gesicht zu sagen, daß er/sie hier nicht mehr willkommen sei. Offene Worte sind immer gut.


Leute, das Thema ist kompliziert, wenn ich versuche, es zu zerpflücken, komme ich vom hundertsten ins tausendste... ich bleibe lieber bei meinem Satz von oben: was du nicht willst das man dir tu das füg auch keinem Fremden zu. (66 Zeichen - geht doch!!)

Vertragen wir uns, schlagen wir uns oder vertagen wir uns - das Leben ist zu kurz für sinnlose Gedanken!
Beste Grüße, Sathiya

Mittwoch, 23. Juli 2014

Twitter-Chat oder wie man sich mit 140 Zeichen ein Grab schaufelt

hier gefunden:
http://drehumdiebolzeningenieur.wordpress.com/2014/07/09/community-management-im-burda-style-oder-wie-beleidige-ich-effektiv-meine-kundinnen/   (kein Hyperlink)

Bitte lesen. ;-)

Burda hin, Nähbloggerinnen her - so geht man nicht mit Kunden um. Mit Kunden, die man sich gewogen halten sollen müßte, weil sie schließlich diejenigen sind, welche die Produkte kaufen sollen.
Wobei meiner Meinung nach das Medium Twitter sich nicht so besonders gut dazu eignet, sinnvolles und nützliches Feedback irgendeiner Art vernünftig und begreifbar in 140 Zeichen zu transportieren.

Man merkt unschwer: ich bin kein Freund von Twitter, Timelines und der Zeichenbegrenzung von 140. Mit 140 Zeichen bekomme ich nur ganz knapp einen sinnvollen Satz hin, und der Typ, mit Schlagworten und Slogans und witzigen short sentences oder Twitter-Haikus um mich zu werfen, bin ich eh nicht. :-)

Frage: Läßt sich per Twitter, mithilfe von 140 Zeichen pro Tweet wirklich eine ernsthafte Diskussion führen, die übersichtlich bleibt, in der jedes Argument gehört wird und die Diskussionsteilnehmer sich die nötige Zeit, ihre Gedanken zu formulieren, nehmen können ohne in der nächsten Minute schon aus der aktuellen timeline zu fallen?? Gewinnt witzig gegen überlegt, neckisch gegen ernst, oberfächlich gegen tiefgründig?

Ich schreibe lieber längere Texte, bei denen ich solange ich möchte überlegen und an der Formulierung feilen kann, als Dutzende kurze verbale Schüsse aus der Hüfte abzugeben und dabei ungewollt das eine oder andere Fettnäpfchen zu treffen.  :-) Kein Twitter für Sathiya.

Also auf  Blogger - hoch die Tassen! Für Martini ist es zwar noch etwas zu früh, aber ich kann ja schon mal Mineralwasser aus meinem Martiniglas trinken... ;-)
Grüßle, Grüßle, Sathiya

Sonntag, 20. Juli 2014

"2014-148"

So lautet der Titel eines Gemäldes in einer der vielen Kunstgalerien der Stadt.
Gemälde ist übertrieben - es sieht eher aus, als habe der Nachwuchs mit Pinsel, Schrubber, Bürste und Bobbycar willkürliche Farbkleckse zu einem grellbunt-wilden Irgendwas verschmiert und die Künstlerin/der Künstler danach noch Papierschnipsel, Tierhaar und etwas Blattgold aufgetragen.
Und sowas wird verkauft - ab 2000 Euro aufwärts. Sowas wird auch gekauft - für ebendiesen Preis. Mir unverständlich. So etwas habe ich noch nicht einmal in den Zahnarztpraxen hängen sehen... oder in Verwaltungsgebäuden.
Überlegung zum Titel: sollte es eventuell eine Ordnungszahl sein? Werk Nr. 148 aus dem laufenden Jahr 2014?! Kunst ist auch nicht mehr das, was sie mal war!
Ich hab definitiv den falschen Beruf!

Ich werde jetzt was malen. ;-)
Greetings, Sathiya

Übrigens: bei Google kommen die wildesten Sachen, wenn man "2014-148" als Suchbegriff eingibt. Mannomann. :-))
Z.B.: Eurolex, Laws of Florida, Caravans kaufen, Durchführungsbeschluss 2014/148/EU der Kommission vom 17. März 2014 zur Änderung des Beschlusses 2011/130/EU der Kommission über ..., Bielefelder Sparkasse, Biertaucher...  *lach*

Sonntag, 13. Juli 2014

Schla (aa...nd!) chtruf

Dieses Jahr ist Fußball-WM.
Offizieller Schlachtruf der deutschen Fans - Schlaaand!
Ich frage mich, seit ich das zum erstenmal gelesen habe, was das soll. Ein neuer Tiefpunkt der Witzigkeit? Oder ist das die einzige Silbe, was man als alkoholisierter Fan noch klar rausbringt? ;-)
Egal - das hindert mich nicht daran, mir heute das Finale anzusehen.
:-)))

Ich bin dann mal weg - das Finale fängt JETZT an.
Enjoy! Sathiya

Edit: 
ICH FASS ES NICHT: WELTMEISTER!!!! :-)))) Yippieeh!! Schlaaand!! :-)))

https://www.google.de/logos/doodles/2014/world-cup-2014-63-germany-6259365296209920.4-hp.gif(Bildquell: Google himself)

Montag, 7. Juli 2014

Aufklärungsunterricht

Unterhalten sich zwei Männer und zwei Frauen. Sie sind verliebt-verlobt-verheiratet, wen scherts. Vielleicht nur befreundet oder ver-one-night-standed. Who cares. Das Gespräch kommt auf sexuelle Identität, ob Homosexuelle ihre Liebe heiraten sollen können dürfen oder nicht, und wenn ja, ob auch Pädophile das Objekt ihres Begehrens heiraten können dürfen müssen sollen, und wer nun mehr diskriminiert würde, und es konzentriert sich - wie so oft Gespräche dieser Art - auf die Vorlieben männlicher heterosexueller Menschen: auf sich selbst.

Sagt der eine: Am übelsten werden aber so Super-Alphas wie ich diskriminiert. Ich würde gern mit acht Frauen einen Lebensbund schließen. Jetzt weiß ich nicht, für welche ich mich entscheiden soll.
Sagt der andere: Wenn es nach mir ginge, wäre Polygamie legal.
Sagt der dritte: 8 Schwiegermütter?!?!
Die vierte schweigt.

Das mit den vielen Schwiegermüttern wäre noch zu bedenken, ihr lieben Alphamänner. :-)

inspiriert von hier (aus den Kommentaren):  
http://erzaehlmirnix.wordpress.com/2014/06/26/gefahrlich-2/ (kein Hyperlink)

Have fun - Sathiya

Samstag, 5. Juli 2014

Primark-Skandal - stimmt oder stimmt nicht?

Gibt es einen Primark-Skandal oder nicht?
Was, wenn nicht, und was, wenn doch?
gefunden hier: http://www.frau-mutti.de/eintrag/18256.html (kein Hyperlink)

Die wahre Antwort wirde man wohl nie erfahren - solange von allen Seiten weggesehen wird und es eigentlich von niemandem so genau gewußt werden will, vor allem von den Endkunden nicht.

Das Internet und die Medien sind voll von Vermutungen, Anschuldigungen, Verteidigung, Unschuldsvermutungen, Beweisen, Aktionen, für und wider... und ich frage mich, wo der GMV geblieben ist (GMV = Gesunder Menschenverstand).
Keiner, der noch ganz bei Trost ist, wird im Ernst annehmen können, daß ein Shirt zu unter 2 Euro Neuverkaufspreis unter fairen Bedingungen produziert, transportiert, beworben, im Laden ausgestellt und verkauft (unter anderem in Filialen an den teuersten Einkaufsmeilen Deutschlands) werden kann - und das alles unter nachhaltigen Gesichtspunkten und zu den in Deutschland üblichen Arbeitslöhnen. Oder doch?
Wie weit geht die Kritikfähigkeit, die Fähigkeit, hinter das schöne Label, den schönen Schein zu blicken?

Ich bin geneigt, den Vorwürfen, die gegen Primark erhoben werden, zuzustimmen (und nicht nur gegen Primark, gegen alle Billighandelsketten, egal welcher Branche), und zwar unabhängig davon, ob die gefundenen Etiketten mit Hilferufen chinesischer Arbeiterinnen "echt" waren. Jedes derart große und global agierende Unternehmen muß sich vom Kunden und Endverbraucher fragen lassen, wie es seine Waren produziert und unter welchen Bedingungen seine Zulieferer und Subunternehmer produzieren. Es heißt zwar immer im Zweifel für den Angeklagten - aber in diesem Fall sollten die Vorwürfe unverzüglich und transparent aufgeklärt werden. 

Abschließende Frage: wer ist schuld, daß es soweit gekommen ist?
Der Konzern? Die Konsumenten? Der Staat? Das Regime in den Produktionsländern? Die Arbeiter selbst? Die Weltpresse? Das Internet?

Ich schwöre feierlich, daß ich noch nie bei Primark gekauft habe, jedenfalls nicht wissentlich. Was immer es helfen möge ;-) Sathiya

Mittwoch, 2. Juli 2014

Amtsärger

Wie kann man gegen eine Behörde vorgehen,
- die einem mehrfach telefonisch und im direkten Gespräch unrichtige Auskünfte und veraltete Informationen gibt,
- die schlankweg irgendwelche Tatsachen behauptet, die aber anhand der Fakten unschwer zu widerlegen sind - was alles zeit- und nervenraubend ist (die man vielleicht gerade nicht hat),
- die sich im persönlichen Gespräch und Telefonat mehrfach widerspricht und verhaspelt, sich an Vorgänge und vorangegangene Gespräche nicht erinnern kann oder will und im übrigen nur selten Gesprächsnotizen anfertigt - man habe ja alles wichtige im Kopf
- die ihre eigenen Fehler als "lässliche und verständliche Flüchtigkeitsfehler" ansieht, die einfach per Nebensatz zu entschuldigen sind, mir aber z.B. eine falsch interpretierte Frist zum Grund nennt, warum mein Schreiben von ihnen als gegenstandslos betrachtet wird (der berühmte Streit Werktag vs. Arbeitstag bzw. eine Woche und 8 Tage!) - und
- die einem trotz Kenntnis der korrekten Sachlage (!) einen amtlichen Bescheid über die inkorrekte Sachlage mit einer saftigen Gebührenforderung übersendet, gegen welchen es nur den Klageweg vorm Landgericht gibt?

Ich bin so erzürnt, wütend und enttäuscht, daß ich keine Worte finde.

Es geht um Uni-Kram - Prüfungsämter, Gesundheitsämter und Verwaltungsbehörden.
Mein Gott, mein Gott, warum hast du mich verlassen?!?!?!
Ich glaube, ich brauche einen Anwalt. (◣_◢)

Sich mühsam beruhigend und einen Anwalt suchen gehend - Sathiya

Mittwoch, 25. Juni 2014

Faded out

Vor zwei Monaten ist auf dem Weg, den ich täglich mit dem Fahrrad zur Arbeit fahre, ein Motorradfahrer tödlich verunglückt, mehr oder weniger direkt vor meinen Augen. Eine gefährliche Ampelkreuzung, mit kreuzender Busspur, zweispuriger Fahrbahn in einer Richtung, schlecht einzusehen.
Ich fürchte mich jedesmal, wenn ich an der Unfallstelle vorüberfahre. Ich bin dort auch schon bös gestürzt, weil ein Auto mich übersehen hatte und einfach auf die Busspur zog (die Sorte Busspur, wo auch die Radfahrer fahren dürfen/müssen).

In der Woche nach dem Unfall waren Dutzende von Kerzen, Blumen, Bilder des Verunglückten an der Unfallstelle aufgestellt. Sie sollten an den tragischen und unnötigen Tod eines jungen Mannes erinnern.  Häufig bzw. fast immer folgt darauf ein schlichtes Holzkreuz mit Namen und Geburts- und Sterbedaten, das jahrelang mit Blumen geschmückt wird und die anderen Verkehrsteilnehmer daran erinnern soll, daß hier und dort ein Mensch gestorben ist.
Mir ist klar, daß die Erinnerung nie stirbt - aber in den letzten Wochen gab es immer weniger Kerzen und Blumen, der Name war schon längst abgerissen, es lehnte tagelang nur eine einzelne Rose am Stromverteilerkasten.

Und nun liegt dort, wo vor acht Wochen ein junger Mann starb, nur noch eine zerdrückte Coladose.
Faded out.

Ist der Tod vergessen? Oder nur die Todesstelle?

Oder darf man keine Kreuze mehr aufstellen? Mir ist aufgefallen, daß in den letzten Jahren fast alle Kreuze, die in der Stadt an Unfalltote erinnern, verschwunden sind. Ist es neuerdings eine Ordnungswidrigkeit, ein Kreuz aufzustellen? Ist es eine Ordnungswidrigkeit (ein widerliches Wort, ganz ehrlich, brrr!!), an gefährlichen Stellen genau durch solche Denkmäler darauf aufmerksam zu machen? Und um Rücksichtnahme zu bitten? Die Erinnerung wach zu halten?

Die Erinnerung an die Toten, an rücksichtsvolles Benehmen, an Teilnahme und Mitgefühl... - faded out.

Verständnislos und traurig, Sathiya